Der Tag im Kalender ist wichtiger als der Absender
Entscheidend ist zunächst nicht, wann der Arbeitgeber das Schreiben datiert oder abgeschickt hat, sondern wann es Ihnen zugegangen ist. Notieren Sie den Tag, an dem Sie den Brief tatsächlich aus dem Briefkasten genommen oder auf andere Weise erhalten haben. Bewahren Sie den Umschlag, sämtliche Seiten und Anlagen auf und fotografieren Sie sie bei Bedarf. Der Zugang setzt regelmäßig den Lauf wichtiger Fristen in Gang. Eine spätere eigene Antwort verschiebt diesen Zeitpunkt nicht.
Ein selbst verfasstes Schreiben ist selten der erste Schritt
Der Impuls, sofort zu widersprechen, nach dem Grund zu fragen oder die Kündigung mit eigenen Argumenten zurückzuweisen, führt leicht in die falsche Richtung. Ein solches Schreiben stoppt laufende Fristen nicht zuverlässig und kann Aussagen enthalten, die später gegen Sie verwendet werden. Für die Meldung bei der Arbeitsagentur zählt der amtliche Vordruck; https://muster-schreiben.de/ führt zu demselben Formular auf einem anderen Weg. Ob daneben überhaupt eine Erklärung an den Arbeitgeber sinnvoll ist, hängt vom Inhalt des Briefs und der persönlichen Lage ab.
Arbeitsagentur und Arbeitgeber sind zwei getrennte Themen
Die Arbeitsagentur muss über die drohende Arbeitslosigkeit frühzeitig informiert werden. Das ist ein eigener Vorgang und nicht dadurch erledigt, dass Sie den Arbeitgeber anschreiben oder sich gegen die Kündigung wehren. Melden Sie sich deshalb unverzüglich über den vorgesehenen Weg und halten Sie den Zugangstag der Kündigung bereit. Wer die Meldung aufschiebt, riskiert Nachteile bei den Leistungen. Die Behörde prüft nicht an Ihrer Stelle, ob die Kündigung arbeitsrechtlich wirksam ist.
Jetzt braucht es eine Prüfung, keine Vermutung
Eine Kündigung kann an verschiedenen Punkten angreifbar sein: etwa an der Form, dem Zugang, der Kündigungsfrist, der Auswahl unter Beschäftigten oder an besonderen Schutzregeln. Ob davon etwas zutrifft, lässt sich aus einem kurzen Brief allein oft nicht sicher beurteilen. Gewerkschaft, Betriebsrat oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht können einordnen, welche Unterlagen benötigt werden und welcher nächste Schritt in Betracht kommt. Warten Sie mit dieser Beratung nicht erst auf eine Antwort des Arbeitgebers.
Diese Unterlagen gehören auf einen Stapel
Für eine erste Einordnung ist eine vollständige, ungeordnete Sammlung besser als eine aus dem Gedächtnis geschriebene Schilderung. Legen Sie insbesondere Folgendes bereit:
- das Kündigungsschreiben mit Umschlag und allen Anlagen
- den Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen
- Abmahnungen, frühere Schreiben und relevante E-Mails
- Unterlagen zu Betriebszugehörigkeit, Tätigkeit und Arbeitszeit
- Notizen zum Zugang und zu Gesprächen nach Erhalt des Briefs
Nichts unterschreiben, was daneben liegt
Mit der Kündigung können weitere Papiere kommen: eine Empfangsbestätigung, ein Aufhebungsvertrag, eine Ausgleichserklärung, ein Angebot zur Freistellung oder eine Vereinbarung über die Rückgabe von Arbeitsmitteln. Eine Unterschrift bestätigt nicht immer nur den Erhalt. Sie kann Erklärungen zu Beendigungsdatum, Ansprüchen oder Verzicht enthalten. Nehmen Sie solche Unterlagen zur Prüfung mit und unterschreiben Sie in der Zwischenzeit nichts, dessen Bedeutung Sie nicht sicher kennen.
Auch eine Antwort darf keine Gründe einräumen
Vermeiden Sie in einer spontanen Nachricht Vermutungen über eigenes Fehlverhalten, Entschuldigungen, Anerkenntnisse oder eine ausführliche Darstellung des Konflikts. Schreiben Sie nicht, dass die genannten Gründe zutreffen, und versuchen Sie nicht, die Kündigung durch eine lange Gegenerzählung zu widerlegen. Sichern Sie stattdessen die Dokumente, melden Sie sich bei der Arbeitsagentur und holen Sie zeitnah Beratung ein. Die konkrete Frist steht, soweit eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden ist, dort; bei vertraglichen Angelegenheiten ist außerdem der eigene Vertrag maßgeblich. Sie läuft regelmäßig ab dem Zugang und nicht erst ab dem Absenden einer eigenen Stellungnahme.
